Waffenrechtliche Begutachtungen Nach § 6 Waffengesetz

An Waffenbesitzer bzw. an Personen, die Umgang mit Waffen haben, werden besondere Anforderungen gestellt. Das aktuelle Waffenrecht soll für mehr Sicherheit im Umgang mit Waffen sorgen. Deshalb muss eine persönliche Eignung für den Waffenbesitz festgestellt werden. Dies geschieht durch ein Eignungsgutachten, das ich Ihnen durch ein intensives Begutachtungsgespräch und diverse Testverfahren erstelle.

Info-MPU - Ulrich Höckendorf - Verkehrspsychologe - Waffenrecht
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Für folgende Personen ist ein Eignungsgutachten notwendig:

  • Personen, bei denen die zuständige Waffenbehörde die persönliche Eignung zum Waffenbesitz anzweifelt, zum Beispiel bei Alkohol- oder Drogenproblemen oder psychischen Erkrankungen.
  • Personen, die eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzen möchten, aber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die von mir erstellten Eignungsgutachten können die Bedenken bei der Waffenbehörde ausräumen. Im Vorfeld ist ein aktuelles Führungszeugnis erforderlich.

Termine können Sie individuell mit mir vereinbaren. Bitte nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt auf. Hier klicken

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