Die häufigste Ursache für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist ein Alkoholdelikt im Straßenverkehr. Bei Trunkenheit am Steuer führen, nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.03.2021, schon Erstauffälligkeiten ab 1,1 Promille zur Forderung nach einer MPU.
Ab 1,6 Promille und bei wiederholten Trunkenheitsfahrten werden Sie sich in der Regel einer MPU unterziehen müssen.