Wenn Sie im Fahreignungsregister acht Punkte wegen Verstöße im Straßenverkehr erreicht haben, wird Ihnen der Führerschein entzogen.
Dem können Sie allerdings mit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar entgegenwirken: Beim Erreichen von vier bzw. fünf Punkten werden Sie von der Fahrerlaubnisbehörde auf die Möglichkeit einer Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen.
Die Teilnahme ist auf jeden Fall freiwillig. Das Seminar soll Ihnen helfen, sicherheitsrelevante Mängel in Ihrem Verkehrsverhalten und besonders in Ihrem Fahrverhalten zu erkennen und zu vermeiden. Neben der Vermittlung von Kenntnissen im Straßenverkehrsrecht, Gefahren und verkehrssicheres Verhalten werden im psychologischen Teil vor allem Ihre Verhaltensweisen im Straßenverkehr analysiert und korrigiert.